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Aktuelles zum Coronavirus

Corona in Zahlen für den Kreis Plön

Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes wird aufgehoben
Die Landesregierung hat entschieden, den zuletzt bis zum 19. Februar 2023 befristeten Erlass unter dem Titel „Erlass von Allgemeinverfügungen über die Anordnung von Maßnahmen im Falle eines positiven SARS-CoV-2-Tests“ nicht mehr zu verlängern. Auf dessen Grundlage hatten die Kreise als Gesundheitsbehörden in Allgemeinverfügungen entsprechende Regelungen in Kraft gesetzt. Die ebenfalls bis zum 19. Februar 2023 befristeten Allgemeinverfügungen der Kreise treten damit ersatzlos außer Kraft.
In diesen Allgemeinverfügungen waren zuletzt noch für den Fall eines positiven Coronatests die Maskenpflicht und ein fünftägiges Betätigungsverbot für medizinische und pflegerische Einrichtungen, Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie ein Tätigkeitsverbot für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen geregelt. Außerdem enthielten die Allgemeinverfügungen die Empfehlung, bei Erkrankung mit Covid-19 zu Hause zu bleiben, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. All diese Regelungen sind nunmehr am 20. Februar 2023 außer Kraft getreten.

Die Landesregierung hat am 28. Februar 2023 beschlossen, die Corona-Bekämpfungsverordnung mit Ablauf des 28. Februar 2023 aufzuheben. Die Corona-BekämpfVO enthielt zuletzt im Wesentlichen Ausnahmen von bestimmten Infektionsschutzmaßnahmen des Bundes. Durch die Aufhebung
dieser Maßnahmen seitens der Bundesregierung zum 1. März 2023 sind auch diese Ausnahmen überflüssig geworden.

Ansprüche auf kostenlose Bürgertests enden am 28. Februar 2023
Am 1. März 2023 treten die §§ 1 bis 6 der Coronavirus-Testverordnung des Bundes und damit die Ansprüche auf kostenlose Antigentests in Testzentren oder bestätigende PCR-Tests außer Kraft.

Zugang zur Amtsverwaltung Preetz-Land
Liebe Bürgerinnen und Bürger des Amtes Preetz-Land,
seit dem 28.02.2022 können die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinden das Amtsgebäude in Schellhorn ohne Voranmeldung zu den normalen Öffnungszeiten aufsuchen. Nutzen Sie dennoch auch weiterhin die Möglichkeit, Ihre Anliegen mit den zuständigen Mitarbeitern per Mail oder Telefon zu klären.

Bitte nutzen Sie zur Kontaktaufnahme die Mailadressen der Mitarbeiter/innen, die Sie auf der Startseite des Amts Preetz-Land über den Reiter „Verwaltung und Politik“ und dann entweder über "Was erledige ich wo?oder unter „Mitarbeiter finden.

Bleiben Sie weiterhin gesund!

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